- Artefakte, die als Waffen einsetzbar sind (Zauberstäbe, Doogols-Zorn-Schwerter, etc.), können unheilige Kreaturen verletzen und sind immun gegen den Zauberspruch "Klingenrost". Bei der Schadensansage wird das Wort "magisch" hinzugefügt.
- Waffen, die mit dem klerikalen Wunder "Waffenweihe" geweiht wurden, werden für die Dauer des Wunders wie magische Waffen behandelt und können ebenfalls unheilige Kreaturen verwunden und sind ebenfalls immun gegen den Zauberspruch "Klingenrost". Bei der Schadensansage wird ds Wort "geweiht" hinzugefügt.
- Waffen, die in keine der beiden oben genannten Kategorien fallen, gelten als "normal", können keine unheiligen Kreaturen verletzen und sind, soweit zutreffend, anfällig für Klingenrost. Die Schadensansage erfolgt ohne besondere Zusätze.
Daher schlage ich nun vor, bei einer neuen Auflage des Regelwerkes eine deutliche und vereinfachte Terminologie zu verwenden: Waffen werden grundsätzlich unterschieden in magische und nicht magische Waffen, die Kategorie "geweihte Waffe" entfällt. Für magische Waffen und für nicht magische Waffen gelten die oben ausgeführten Regeln. Der Regeltext von "Waffenweihe" wird wie folgt angepasst:
- "Wirkung: Mit diesem Ritual kann der Priester eine Waffe weihen,
sodass sie gegen Kreaturen wirkt, diemit normalen Waffen nicht zu
verwunden sind (z.B. Dämonen). Für die Wirkungsdauer des
Wunders zählt die Waffe als magische Waffe. Die Waffe muss
mit einem blauen Band gekenntzeichnet werden."
Sinn und Zweck dieses Vorschlages ist es, die Nomenklatur von Phönix zu verschlanken und so zu vereinfachen. Zudem tritt so bereits aus dem Regelwerk deutlich hervor, dass geweihte Waffen immun sind gegen "Klingenrost" - möglicherweise wäre dafür ein Querverweis zum Eintrag von "Dogols Zorn" zusätzlich hilfreich. Der Zusatz könnte dann also "Für die Wirkungsdauer des
Wunders zählt die Waffe als magische Waffe (S.XX). lauten.
Schadensansagen würden so in Zukunft nur noch durch "magisch" ergänzt werden, nicht mehr durch "magisch" oder "geweiht", welche regeltechnisch exakt gleich behandelt werden.