Suche Tulderoner Steuergesetzbuch
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- Oliver Haag
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Suche Tulderoner Steuergesetzbuch
Hi
Ich suche seit geraumer Zeit Texte, die die Steuern Tulderons betreffen... weiß da vielleicht jemand etwas drüber?
Ich suche seit geraumer Zeit Texte, die die Steuern Tulderons betreffen... weiß da vielleicht jemand etwas drüber?
"All dies ist schon einmal geschehen und all dies geschieht irgendwann wieder..."
Freundschaften sind die Basis! gez. Zwiebelmann
Lasst euch nicht von meinem Rang beeinflussen, er wurde mir vom Großinquisitor persönlich verliehen!
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- Herzog
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Auszug aus der Gebührenordnung der Freistadt Tulderon
vom 1.4.5022
§2 Höhe der Gebühren
Ausstellen und Genehmigen eines Bürgerscheins 4 Silber
Ausstellen von Steuerunterlagen 1 Kupfer
Ausstellen von Steuerunterlagen für Zugereiste 3 Kupfer
Vergabe von Gildenscheinen 2 Kupfer
Befristete Handelserlaubnis erteilen 3 Kupfer
Genehmigen eines Gewerbescheins für Stadtbewohner 1 Silber
Genehmigen eines Gewerbescheins für Zugereiste 1 Silber und 5 Kupfer
Grundbesitzbescheinigungen Bearbeiten und Genehmigen 1 Kupfer pro 4 Quadratmeter
Armutszeugnis ausstellen 1 Kupfer
Aufenthaltserlaubnis erteilen 2 Kupfer
TÜV – Prüfungen für Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege, etc. der Tulderoner Lokalitäten 1 Silber
Ausstellung von Zollformularen 5% des Warenwertes
Ausstellung eines Waffenscheins 1 Silber
Erweiterung eines Waffenscheins –je Waffenart- 2 Kupfer
Ein eigenes Steuergesetz gibt es meines Wissens nicht...aber man musste ja auch einen Bettler zum Bürgermeister wählen...unter einem Kaufgut würde es sowas natürlich geben.
Marz Kaufgut
vom 1.4.5022
§2 Höhe der Gebühren
Ausstellen und Genehmigen eines Bürgerscheins 4 Silber
Ausstellen von Steuerunterlagen 1 Kupfer
Ausstellen von Steuerunterlagen für Zugereiste 3 Kupfer
Vergabe von Gildenscheinen 2 Kupfer
Befristete Handelserlaubnis erteilen 3 Kupfer
Genehmigen eines Gewerbescheins für Stadtbewohner 1 Silber
Genehmigen eines Gewerbescheins für Zugereiste 1 Silber und 5 Kupfer
Grundbesitzbescheinigungen Bearbeiten und Genehmigen 1 Kupfer pro 4 Quadratmeter
Armutszeugnis ausstellen 1 Kupfer
Aufenthaltserlaubnis erteilen 2 Kupfer
TÜV – Prüfungen für Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege, etc. der Tulderoner Lokalitäten 1 Silber
Ausstellung von Zollformularen 5% des Warenwertes
Ausstellung eines Waffenscheins 1 Silber
Erweiterung eines Waffenscheins –je Waffenart- 2 Kupfer
Ein eigenes Steuergesetz gibt es meines Wissens nicht...aber man musste ja auch einen Bettler zum Bürgermeister wählen...unter einem Kaufgut würde es sowas natürlich geben.
Marz Kaufgut
Zuletzt geändert von Marcus Schöning am Do 22. Mai 2008, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
- Oliver Haag
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Die Gebührenordnung habe ich auch schon zur Rate gezogen...
Allerdings findet sich nirgendwo der Steuersatz oder etwas vergleichbares.
Ebenso fehlen alle weiteren Angaben, die für die Steuern wichtig sind.
Auch im Strafgesetzbuch oder in der Verfassung gibt es nichts dazu...
Allerdings findet sich nirgendwo der Steuersatz oder etwas vergleichbares.
Ebenso fehlen alle weiteren Angaben, die für die Steuern wichtig sind.
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- Oliver Haag
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Naja ein Steuergesetz wäre cool ^^
Das der Steuersatz auf den Steuerunterlagen steht wäre auch möglich... aber ich habe Steuerunterlagen bisher noch nie gesehen ^^
Das der Steuersatz auf den Steuerunterlagen steht wäre auch möglich... aber ich habe Steuerunterlagen bisher noch nie gesehen ^^
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- Lars Büker
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Steuern? Was denn für "Steuern" sollten das sein? Was soll denn besteuert werden? Einkommen? Erbschaft? Benzin? Sollen wir eine Mehrwertsteuer einführen?
Es gibt schon eine Steuer in Tulderon, eine für Grundbesitz. Die jährliche Neuvermessung seitens der Krugers und die Abgeltung der Grundbesitzbescheinigung ist nichts anderes als eine Grundbesitzsteuer in versteckter Form. Werden nicht auch pauschale Abgaben durch die Gilden entrichtet, bemessen nach der Anzahl ihrer Mitglieder?
Alles weitere städtische Einkommen entsteht durch Bearbeitungsgebühren, Formularkosten und sonstige Verwaltungsgelder. Was sollsonst noch für eine Steuer eingeführt werden? Was soll besteuert werden?
Es gibt schon eine Steuer in Tulderon, eine für Grundbesitz. Die jährliche Neuvermessung seitens der Krugers und die Abgeltung der Grundbesitzbescheinigung ist nichts anderes als eine Grundbesitzsteuer in versteckter Form. Werden nicht auch pauschale Abgaben durch die Gilden entrichtet, bemessen nach der Anzahl ihrer Mitglieder?
Alles weitere städtische Einkommen entsteht durch Bearbeitungsgebühren, Formularkosten und sonstige Verwaltungsgelder. Was sollsonst noch für eine Steuer eingeführt werden? Was soll besteuert werden?
In Wirklichkeit bin ich viel hübscher.
Ähm, die Gewerbesteuer gibt es schon ewig (naja, zumindest schon sehr lange *g*).
Einnahmen müssen quittiert werden, und die Steuern werden dann an und über die Gilde abgeführt. Die genauen Modalitäten sind m.W. von Gilde zu Gilde unterschiedlich.
Die Wissenschaftsgilde z.B. schlägt auf die Einkommenssteuer nochmal ihre Mitgliedsbeiträge drauf, der Steueranteil wird dann an die Stadtkasse weitergeleitet.
Einnahmen müssen quittiert werden, und die Steuern werden dann an und über die Gilde abgeführt. Die genauen Modalitäten sind m.W. von Gilde zu Gilde unterschiedlich.
Die Wissenschaftsgilde z.B. schlägt auf die Einkommenssteuer nochmal ihre Mitgliedsbeiträge drauf, der Steueranteil wird dann an die Stadtkasse weitergeleitet.
- Oliver Haag
- Phönix-Carta - ORGA
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Sorry Lars... ich stimme dir zu das ich mich etwas unklar ausgedrückt habe.
Aber meines Wissens nach gibt es halt die von Olaf beschriebene Gewerbesteuer. Und ich hätte halt ebenfalls erwartet das es eine Einkommenssteuer gibt. Allerdings ist diese nirgendswo geregelt.
Aber meines Wissens nach gibt es halt die von Olaf beschriebene Gewerbesteuer. Und ich hätte halt ebenfalls erwartet das es eine Einkommenssteuer gibt. Allerdings ist diese nirgendswo geregelt.
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- Melle Opelka
- Herzog
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Also, soweit ich das in meinen letzten 3 Jahren als Händlerin in Tulderon mitbekommen habe, zahlst du als Bürger 10% deiner Einnahmen (meist aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen). Als Gast (mit Gewerbeerlaubnis) zahlst du 20%. An die Gilden (zumindest ist es bei der Händlergilde so) gehen noch einmal 10%.
Als Angestellter/Arbeiter mußt du dein Gehalt (so weit ich weiß) nicht versteuern.
Wie genau es sich mit dem Warenweiterverkauf über Dritte verhält, kann ich nicht genau sagen, aber ich denke, dass da der Händler (Endverkäufer) die Steuern einmalig entrichtet. Heisst: Person X stellt etwas her, ist aber selbst kein Händler und lässt es von Person Y (Händler) verkaufen, so zahlt Person Y die Steuern auf den gesamten Verkaufspreis und gibt Person X einen vorher vereinbarten Prozentsatz der Einnahmen.
Noch Fragen?
Als Angestellter/Arbeiter mußt du dein Gehalt (so weit ich weiß) nicht versteuern.
Wie genau es sich mit dem Warenweiterverkauf über Dritte verhält, kann ich nicht genau sagen, aber ich denke, dass da der Händler (Endverkäufer) die Steuern einmalig entrichtet. Heisst: Person X stellt etwas her, ist aber selbst kein Händler und lässt es von Person Y (Händler) verkaufen, so zahlt Person Y die Steuern auf den gesamten Verkaufspreis und gibt Person X einen vorher vereinbarten Prozentsatz der Einnahmen.
Noch Fragen?
- Tara Moritzen
- Phönix-Carta - ORGA
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Steuergesetzt
Es gibt in dem Sinn noch kein eigenes Steuergesetz. Doch wenn ihr es wünscht, können wir eines veröffentlichen. Die Regelung ist, dass der Zehnt an die Stadtkasse zum Wohle der Stadt gezahlt wird. Und zwar auf jegliches Einkommen/Umsatz, egal ob als Händler, Dienstleister oder Hersteller. Dazu gibt es noch die Steuer für Grundbesitz. Die Gebühren der Stadt kommen zum Tragen, wenn die Bürger Extrawünsche haben. Ein denke ich recht einfach System, auf dem aber schwere Strafen folgen, wer diese nicht berücksichtigt.
Im Strafgesetzbuch findet ihr dazu Folgendes:
Sechzehnter Abschnitt
Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
§61 Schwarzarbeit
(1) Wer ein Gewerbe oder Arbeit betreibt, ohne von der Gilde, dem Magistrat, dem Bürgermeister oder einer sonstigen zuständigen Stelle dafür eine schriftliche Genehmigung erhalten zu haben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft.
(2) Arbeit ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die zur Erhaltung oder Schaffung einer Lebensgrundlage dient.
(3) Auf das Betteln und Bitten um Almosen oder Nahrung findet diese Regelung keine Anwendung.
(4) Der Versuch ist strafbar.
§62 Steuerhinterziehung
(1) Wer es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, die Kraft Gesetzes oder hoheitlichen Beschluss anfallenden Steuern oder Abgaben rechtzeitig und in voller Höhe täglich zu bezahlen oder auf andere Art und Weise abzuleisten, wird gleich einem Verräter bestraft.
(2) Die Höhe der Abgaben wird, sofern es nicht näher bestimmt ist, von den Gilden geregelt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Strafen
Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
Die Art der Freiheitsstrafe (Zuchthaus, Pranger, Sklaverei und anderes) ist durch den Richter zu bestimmen und stellt lediglich den Ermessensfaktor dar.
Die Freiheitsstrafe kann durch den Richter in jede andere Art einer Maßnahme zur Besserung nach Ermessen des Richters umgewandelt werden.
Geldstrafe
Die Geldstrafe wird in Tagessätze verhängt. Sie beträgt mindest fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
Statusverlust
Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, kann den Status eines Bürgers aberkannt bekommen.
Mit dem Verlust des Status verleiert der Verurteilte alle Rechte, die mit dem Status eines tulderonischen Bürgers einhergehen.
Todesstrafe
Wird die Todesstrafe verhängt, so ist die Art der Hinrichtung durch den Richter zu bestimmen.
Strafbemessung
Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.
Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschiedenen Ausführungen der Tat, sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden Wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
ENDE
Im Strafgesetzbuch findet ihr dazu Folgendes:
Sechzehnter Abschnitt
Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
§61 Schwarzarbeit
(1) Wer ein Gewerbe oder Arbeit betreibt, ohne von der Gilde, dem Magistrat, dem Bürgermeister oder einer sonstigen zuständigen Stelle dafür eine schriftliche Genehmigung erhalten zu haben, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten bestraft.
(2) Arbeit ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die zur Erhaltung oder Schaffung einer Lebensgrundlage dient.
(3) Auf das Betteln und Bitten um Almosen oder Nahrung findet diese Regelung keine Anwendung.
(4) Der Versuch ist strafbar.
§62 Steuerhinterziehung
(1) Wer es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, die Kraft Gesetzes oder hoheitlichen Beschluss anfallenden Steuern oder Abgaben rechtzeitig und in voller Höhe täglich zu bezahlen oder auf andere Art und Weise abzuleisten, wird gleich einem Verräter bestraft.
(2) Die Höhe der Abgaben wird, sofern es nicht näher bestimmt ist, von den Gilden geregelt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Strafen
Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
Die Art der Freiheitsstrafe (Zuchthaus, Pranger, Sklaverei und anderes) ist durch den Richter zu bestimmen und stellt lediglich den Ermessensfaktor dar.
Die Freiheitsstrafe kann durch den Richter in jede andere Art einer Maßnahme zur Besserung nach Ermessen des Richters umgewandelt werden.
Geldstrafe
Die Geldstrafe wird in Tagessätze verhängt. Sie beträgt mindest fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
Statusverlust
Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, kann den Status eines Bürgers aberkannt bekommen.
Mit dem Verlust des Status verleiert der Verurteilte alle Rechte, die mit dem Status eines tulderonischen Bürgers einhergehen.
Todesstrafe
Wird die Todesstrafe verhängt, so ist die Art der Hinrichtung durch den Richter zu bestimmen.
Strafbemessung
Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.
Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschiedenen Ausführungen der Tat, sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden Wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
ENDE
Termine:
Tulderon - Das Stadtspiel
29.08. bis 02.09.2012
Wasserburg Heldrungen
www.tulderon.de
Konquistadoren – Eine neue Welt voller alter Feinde
20.06. bis 23.07.2013
Utopion Gelände Bexbach
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Tulderon - Das Stadtspiel
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Was halt fehlt ist die Definition und die Fesstellung des Umsatzes. Danach wäre es ja quasi fertig.
Ich persönlich kann sehr gut damit leben das es nicht exestiert, die Frage nur ist es von der Stadt gewollt oder nicht?
Ich persönlich kann sehr gut damit leben das es nicht exestiert, die Frage nur ist es von der Stadt gewollt oder nicht?
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- Tara Moritzen
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Definition Einkommen
Die Regelung ist Recht einfach. Jegliches Einkommen ist Umsatz und damit zu versteuern. Verkauf von Ware, Angebot von Diensleitungen, etc.
Aus Sicht des Kämmerers müßten offiziell auch Mordaufträge, Schmuggel-Dienste und Diebstähle versteuert werden. Die Wache würde sicherlich noch anderweitig fragen stellen. Wird ein Dieb erwischt, droht im Gefängnis wegen des Diebstahl und die Todestrafe wegen Steuerhinterziehung. Das wäre das höchste der Bestrafung. :-)
Ich denke es wird Zeit ein Steuergesetz zu schreiben, wo klar aufgeführt ist was der Tulderoner so zu versteuern hat und wie.
Gruss
Tara
PS: Vielleicht sollte man eine gesetzliche Krankenkasse einführen? :-)
Aus Sicht des Kämmerers müßten offiziell auch Mordaufträge, Schmuggel-Dienste und Diebstähle versteuert werden. Die Wache würde sicherlich noch anderweitig fragen stellen. Wird ein Dieb erwischt, droht im Gefängnis wegen des Diebstahl und die Todestrafe wegen Steuerhinterziehung. Das wäre das höchste der Bestrafung. :-)
Ich denke es wird Zeit ein Steuergesetz zu schreiben, wo klar aufgeführt ist was der Tulderoner so zu versteuern hat und wie.
Gruss
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