Hallöchen Freunde,
Folgende Thematik ist Grade aufgekommen und mich würde da eure Auslegung interessieren.
Zuerst die Formulierung aus dem Regelwerk: siehe Regelwerke Mein Sklave:
"...der Bezauberte wird ein Willenloses Werkzeug des Schwarzmagiers und befolgt mit Ausnahme von Selbstmord jeden Befehl."
Die Frage ist jetzt ab wann ist es Selbstmord?
Kann der Bezauberte durch den Befehl sich in eine lebensgefährliche Situation zu begeben, von der er weiß das die Situation zu seinem Tod führen wird?
Beispiel 1: der Schwarzmagier will den Bezaubernten töten und der Bezauberte weiß daß er getötet werden soll. Würde der Bezauberte sich dann fesseln lassen, wodurch er ausgeliefert wäre?
Beispiel 2: Dem Bezauberten wird befohlen benachteiligt gegen einen Gegner zu kämpfen, gegen den er verlieren würde. Befolgt er den Befehl? Kann man befehlen bis zum Tode zu kämpfen?
Beispiel 3: kann man den Bezauberten dazu zwingen seine Nachteile (Phobien, Gnadenvoll, Pazifismus, nervöses leiden, Sauberkeit,...)zu ignorieren, oder zu umgehen?
Beispiel 4: der Bezauberte bekommt eine Aura der Furcht Rune in die hand und den Befehl unter allen Umständen stehen zu bleiben, dann soll er sich die Rune angucken. Wir er ohnmächtig oder rennt er weg?
Beispiel 5: Der Bezauberte soll stehen bleiben, dann fängt der Schwarzmagier an den Bezauberten tot zu schlagen. Bleibt er stehen bis man ihn totgeschlagen hat, oder kann der Bezauberte weglaufen obwohl der Zauber wirkt, denn stehen zu bleiben wäre sein sicherer tot, also Selbstmord?
Ist der sichere Tod überhaubt gleich zusetzen mit Selbstmord?
Kann man dem Bezauberten befehlen bestimmte Emotionen zu haben, oder seine Überzeugung zu ändern? Man könnte ihm also nicht befehlen "sein glücklich" sondern nur "verhalte dich glücklich" oder "sei ein Ultorianer" sondern "verhalte dich wie ein Ultorianer".
Es ist viel zu spät und ich sollt jetzt schalfen.
Libe Grüße Nikas
Mein Sklave, und die Befehle
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Mein Sklave, und die Befehle
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Re: Mein Sklave, und die Befehle
Also ich war nie ein großer Freund der "alle Regeln gegen dich"-Auslegung. Aber für genau diese Fragen wurde die erfunden. Denn man kann die Hälfte dieser Fragen so auslegen, dass man effektiv immun gegen "mein Sklave" wird. Dann "weiß" man halt immer, dass die Handlung XY den Tod zur Folge hätte. Kein Sklave würde mehr dem bösen Herzog, der schonmal den Boten getötet hat, eine Nachricht mehr überbringen. Kein Sklave würde ein Verbrechen begehen, auf das irgendjemand die Totensstrafe verhängen könnte. oder schon eine Körperstrafe, immerhin "entzünden sich Wunden bei mir so leicht und 5 Peitschenhiebe würden mich definitiv töten!" Kein Sklave würde mehr für seinen Herren das Schwert heben, da schon ein weit unterlegener Gegner durch dummen Zufall auch gewinnen kann. Daher meine Meinung:
1. Ja, würde er.
2. Ja, kann man.
3. Ja, kann man.
4. Er bleibt stehen.
ab 5 wird's interessant
5. Der Sklave lässt sich prügeln, bis der nächste Schlag ihn töten würde, dann erst wehrt er sich.
1. Ja, würde er.
2. Ja, kann man.
3. Ja, kann man.
4. Er bleibt stehen.
ab 5 wird's interessant
5. Der Sklave lässt sich prügeln, bis der nächste Schlag ihn töten würde, dann erst wehrt er sich.
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Re: Mein Sklave, und die Befehle
Der Kern der Frage ist ja: "Was ist Selbstmord?". Es sollte unstrittig sein, dass der Befehl "Schneide Dir die Pulsadern auf" oder "Spring von dieser Klippe" als Selbstmord zählt. Ebenso sollten die Fragen 1-3 wenig kontrovers sein, ich sehe das da so wie Torben:
1: Sich fesseln lassen ist nicht das gleiche wie sich unmittelbart selbst umzubringen. Geht.
2: Einen Gegner bekämpfen, dem man unterlegen ist. Geht.
3: Nachteile ignorieren. Geht, aber hat Grenzen. Einem Blinden kann ich ja nicht befehlen, zu sehen.
Frage vier ist etwas kniffliger:
Versuchen wir uns an einer weiteren Analogie: Dem Bezauberten wird befohlen, unter allen Umständen stehen zu bleiben, und dann wird der Zauberspruch "Orkan" auf ihn gezaubert. Bleibt er nun stehen? Sicher nicht; der Orkan pustet ihn fort. Bloß, weil er mit allen Kräften versucht, den Befehl des Zauberers auszuführen, heißt das ja nicht, dass auf einmal ein magischer Sturm keine WIrkung mehr auf ihn hat. Wieder einmal kann der
Zauberer zwar befehlen, Handlungen auszuführen ("Bleib da stehen und rühr Dich nicht!"), aber das bedeutet nicht, dass diese Handlung auch Erfolg haben wird. Der Bezauberten wird versuchen, stehen zu bleiben, aber er wird scheitern.
Betrachten wir nun den Fall mit der Rune "Aura der Furcht". Wieder wird dem Bezauberten befohlen, unter allen Umständen stehen zu bleiben, und diesmal wird ihm eine Rune gezeigt, die ihn zum Weglaufen zwingt. Analog zum schubsenden Oger und zum Orkanzauber wird der Bezauberte versuchen, den Befehl auszuführen - und scheitern. Nichts an "Mein Sklave" macht den Bezauberten immun gegen den Furchteffekt. Er wird wegrennen. Torbens Antwort ist falsch.
Der Befehl hingegen, stehen zu bleiben und sich nicht zu rühren, fällt da eindeutig nicht drunter. Das sollte unstrittig sein: "Bleib stehen und beweg Dich nicht" ist kein Befehl, der gleichzusetzen ist mit "Füge Dir selbst tödlichen Schaden Interessanter wird es, wenn der eigene Tod absehbar und sehr wahrscheinlich wird: "Bleib da stehen" auf einem Bahngleis würd früher oder später zum eigenen Ableben führen. Ab wann soll das als "Selbstmord" gelten? Eine weitere wichtige Frage dzau stellt ja NIkas selbst: "Ist der sichere Tod überhaubt gleich zusetzen mit Selbstmord?"
Die Antwort hierauf sollte "Nein" lauten, unter anderem aus den Gründen, die Torben anführt: Was den "sicheren Tod" bedeutet, ist erstaunlich weit auslegbar. Man würde ein Schlupfloch öffnen, diesen Zauber zum umgehen ("Also für meinen Charakter schien das so, dass er das nicht überleben würde, auch wenn's für alle anderen nicht so wirkte!"). Zudem muss man bei der Auslegung des Zauberspruchs ja irgendwann entscheiden, wann "Gefährliche Anweisung, bei der der eigene Tod höchstwahrscheinlich ist" und "Eindeutig Selbstmord, ist nicht erlaubt".
Beim Beispiel fünf ist es für mich eindeutig, dass der Bezauberte sich selber keinen Schaden zufügt und auch sonst zu keiner Handlung gezwungen wird, die als "Selbstmord" gilt. Er bleibt halt einfach stehen. Man könnte nun trefflich streiten, ob der Bezauberte denn nicht weiß, dass die Angriffe auf ihn in seinem Tod enden werden, und den Befehl deshalb ignoriert - oder ob der Bezauberte bloß annimmt, dass der Schwarzmagier ihn auch wirklich endgültig umbringen wird, und es nicht genau wissen kann, und darum der Befehl gelten muss. Man kann sich darüber hinaus auch streiten, wann denn der Befehl auf seine Gültigkeit im Sinne von "Kein Selbstmord" geprüft wird: In dem Augenblick, in dem er erteilt wird, und danach nicht mehr - oder kontinuierlich?
Bei der Auslegung dieses Zaubers bin ich der Ansicht, dass er so robust und zweifelsfrei wie möglich interpretiert werden sollte, damit es in einer Spielsituation wenig Raum für Diskussion gibt. Ich würde daher alles, was nicht ausdrücklich und eindeutig unter "Füge Dir selber tödlichen Schaden zu" fällt, erlauben.
1: Sich fesseln lassen ist nicht das gleiche wie sich unmittelbart selbst umzubringen. Geht.
2: Einen Gegner bekämpfen, dem man unterlegen ist. Geht.
3: Nachteile ignorieren. Geht, aber hat Grenzen. Einem Blinden kann ich ja nicht befehlen, zu sehen.
Frage vier ist etwas kniffliger:
Versuchen wir uns doch zunächst in einer Analogie: Dem Bezauberten wird befohlen, unter allen Umständen stehen zu bleiben, dann kommt ein kräftiger Oger und schubst ihn. Bleibt der bezauberte nun stehen? Sicher nicht, sofern der Oger größer und stärker ist. Der Zauberer kann zwar befehlen, Handlungen auszuführen ("Bleib da stehen und rühr Dich nicht!"), aber das bedeutet nicht, dass diese Handlung auch Erfolg haben wird. Der Bezauberten wird versuchen, stehen zu bleiben, aber er wird scheitern.Nikas Glücks hat geschrieben: ↑Di 9. Aug 2022, 02:09 Beispiel 4: der Bezauberte bekommt eine Aura der Furcht Rune in die hand und den Befehl unter allen Umständen stehen zu bleiben, dann soll er sich die Rune angucken. Wir er ohnmächtig oder rennt er weg?
Versuchen wir uns an einer weiteren Analogie: Dem Bezauberten wird befohlen, unter allen Umständen stehen zu bleiben, und dann wird der Zauberspruch "Orkan" auf ihn gezaubert. Bleibt er nun stehen? Sicher nicht; der Orkan pustet ihn fort. Bloß, weil er mit allen Kräften versucht, den Befehl des Zauberers auszuführen, heißt das ja nicht, dass auf einmal ein magischer Sturm keine WIrkung mehr auf ihn hat. Wieder einmal kann der
Zauberer zwar befehlen, Handlungen auszuführen ("Bleib da stehen und rühr Dich nicht!"), aber das bedeutet nicht, dass diese Handlung auch Erfolg haben wird. Der Bezauberten wird versuchen, stehen zu bleiben, aber er wird scheitern.
Betrachten wir nun den Fall mit der Rune "Aura der Furcht". Wieder wird dem Bezauberten befohlen, unter allen Umständen stehen zu bleiben, und diesmal wird ihm eine Rune gezeigt, die ihn zum Weglaufen zwingt. Analog zum schubsenden Oger und zum Orkanzauber wird der Bezauberte versuchen, den Befehl auszuführen - und scheitern. Nichts an "Mein Sklave" macht den Bezauberten immun gegen den Furchteffekt. Er wird wegrennen. Torbens Antwort ist falsch.
Auch hier bin ich anderer Ansicht als Torben. Aus dem Handgelenk heraus und als ersten Versuch möchte ich einen Befehl zum Selbstmord so definieren: "Füge Dir selbst tödlichen Schaden zu." Darunter fallen ausdrücklich auch Handlungen, die nicht den Einsatz einer Waffe gegen sich selbst beinhalten, sondern deren Konsequenz direkt, absehbar und eindeutig der eigene Tod ist: Von einer Klippe springen, tödliches Gift trinken, in das Maul einer Riesenkrake springen.Nikas Glücks hat geschrieben: ↑Di 9. Aug 2022, 02:09 Beispiel 5: Der Bezauberte soll stehen bleiben, dann fängt der Schwarzmagier an den Bezauberten tot zu schlagen. Bleibt er stehen bis man ihn totgeschlagen hat, oder kann der Bezauberte weglaufen obwohl der Zauber wirkt, denn stehen zu bleiben wäre sein sicherer tot, also Selbstmord?
Der Befehl hingegen, stehen zu bleiben und sich nicht zu rühren, fällt da eindeutig nicht drunter. Das sollte unstrittig sein: "Bleib stehen und beweg Dich nicht" ist kein Befehl, der gleichzusetzen ist mit "Füge Dir selbst tödlichen Schaden Interessanter wird es, wenn der eigene Tod absehbar und sehr wahrscheinlich wird: "Bleib da stehen" auf einem Bahngleis würd früher oder später zum eigenen Ableben führen. Ab wann soll das als "Selbstmord" gelten? Eine weitere wichtige Frage dzau stellt ja NIkas selbst: "Ist der sichere Tod überhaubt gleich zusetzen mit Selbstmord?"
Die Antwort hierauf sollte "Nein" lauten, unter anderem aus den Gründen, die Torben anführt: Was den "sicheren Tod" bedeutet, ist erstaunlich weit auslegbar. Man würde ein Schlupfloch öffnen, diesen Zauber zum umgehen ("Also für meinen Charakter schien das so, dass er das nicht überleben würde, auch wenn's für alle anderen nicht so wirkte!"). Zudem muss man bei der Auslegung des Zauberspruchs ja irgendwann entscheiden, wann "Gefährliche Anweisung, bei der der eigene Tod höchstwahrscheinlich ist" und "Eindeutig Selbstmord, ist nicht erlaubt".
Beim Beispiel fünf ist es für mich eindeutig, dass der Bezauberte sich selber keinen Schaden zufügt und auch sonst zu keiner Handlung gezwungen wird, die als "Selbstmord" gilt. Er bleibt halt einfach stehen. Man könnte nun trefflich streiten, ob der Bezauberte denn nicht weiß, dass die Angriffe auf ihn in seinem Tod enden werden, und den Befehl deshalb ignoriert - oder ob der Bezauberte bloß annimmt, dass der Schwarzmagier ihn auch wirklich endgültig umbringen wird, und es nicht genau wissen kann, und darum der Befehl gelten muss. Man kann sich darüber hinaus auch streiten, wann denn der Befehl auf seine Gültigkeit im Sinne von "Kein Selbstmord" geprüft wird: In dem Augenblick, in dem er erteilt wird, und danach nicht mehr - oder kontinuierlich?
Bei der Auslegung dieses Zaubers bin ich der Ansicht, dass er so robust und zweifelsfrei wie möglich interpretiert werden sollte, damit es in einer Spielsituation wenig Raum für Diskussion gibt. Ich würde daher alles, was nicht ausdrücklich und eindeutig unter "Füge Dir selber tödlichen Schaden zu" fällt, erlauben.
Nein, man kann dem Bezauberten nicht befehlen, bestimmte Emotionen oder Überzeugungen zu haben, zumindest sollte man das nicht können. Dafür gibt es Zaubersprüche wie "Kraft der Überzeugung". Der Spruch "Mein Sklave" macht den Bezauberten zu einem willenlosen Werkzeug, welches Anweisungen für Handlungen befolgt. Letzteres steht nicht ausdrücklich in der Spruchbeschreibung drin, ist aber die einzig sinnvolle Auslegung des Zauberspruches. Der Befehl kann aso nicht lauten, "sei ein Ultorianer", sondern muss lauten, "verhalte dich wie ein Ultorianer".Nikas Glücks hat geschrieben: ↑Di 9. Aug 2022, 02:09 Kann man dem Bezauberten befehlen bestimmte Emotionen zu haben, oder seine Überzeugung zu ändern? Man könnte ihm also nicht befehlen "sein glücklich" sondern nur "verhalte dich glücklich" oder "sei ein Ultorianer" sondern "verhalte dich wie ein Ultorianer".
In Wirklichkeit bin ich viel hübscher.