suche Ü18jährigen als Aufsichtsperson für Tempel von Nalath

Hier kann man Dinge, Mitfahrgelegenheiten, etc. anbieten oder suchen ...

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Dagmar Weber
Phönix-Carta - ORGA
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Beitrag von Dagmar Weber »

Entgegen dem, was Dagmar vermutet


Hey, bisher hab ich zu dem Thema doch noch gar nichts gesagt...
Aber ich schließe mich natürlich dem an, was Hanna gepostet hat. Wir als Orga haben (wie viele andere auch) beschlossen, daß unsere Mehrtagesspiele erst ab 18 sind. Einzige Ausnahme: ein Elternteil(bzw.Erziehungsberechtigter) begleitet den Minderjährigen. Erziehungsbeauftragte (z.B. große Schwester mit Vollmacht) reichen nicht! Das ist kein böser Wille, sondern hat ,wie schon von Hanna gepostet, haftungsrechtliche Gründe.
Es gibt Orgas, die lassen auch Minderjährige mit Aufsichtsperson zu, was rein rechtlich möglich ist, nur steht eine solche Orga halt immer mit einem Bein im Knast, weil sie sich nie 100%ig der Haftung entziehen kann.
Aber unsere Tagesspiele (Schwertmeister HH am 3.9.) sind ab 16 und wir freuen uns immer über Nachwuchsspieler....und die Bahn braucht gar nicht so lange von Berlin nach HH ;-)
Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deinen Traum
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Ewa Baumgarten
König
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Beitrag von Ewa Baumgarten »

also, ich hatte das so aufgefasst, dass oben "In Realitas" drüberstand, aber mir erzählt ja sowieso nie jemand was...

und, @Lars, ich habe auch persönlich einige höchst miese Erfahrungen mit Farmion-Vereinsmitgliedern gemacht.
Und das mit dem "abgewandelten Phönixregelwerk" stand, als ich das letzte Mal versucht habe, hinter Farmion herzurennen, um ihnen einen Gefallen tun zu dürfen, sogar noch auf der Homepage. Das ist aber schon ein halbes Jahr her, glaube ich. Ich warte bis heute auf Mail-Antworten... naja, whatever. Jeder bilde sich selbst eine Meinung. Trotzdem haben besagte "vergrätzte NSCs" mir angeraten, mir für den Fall, dass es mich als Spieler auf ein Farmion-Event verschlägt, eigenen Proviant mitzunehmen. Ich möchte das nur unparteiisch weitergeben. Ich habe nichts gegen den Farmion E.V., ich werde nur nicht genr hängengelassen und verarscht.

Ich schätze mal, das sollte einigermaßen nachvollziehbar sein.

Und jetzt zurück zum Thema... Kiddiecons. Was war das, Simon, was du gehört hast?
Viviona Winterkind
Andreas P.
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Beitrag von Andreas P. »

Lars Büker hat geschrieben:Ogottogott ogottogott... zu viele Halbinformationen. ;)

Dröseln wir's doch mal auf:
Entgegen dem, was Dagmar vermutet, muss es sich bei der Begleitperson nicht um einen Erziehungsberechtigten handeln. Das wären in der Regel die Eltern.
Es bedarf für Minderjährige einer entsprechend befugten Aufsichtsperson, die in unserem Fall a) volljährig ist und b) über eine entsprechende Einverständniserklärung der Eltern verfügt, ferner c) eine entsprechende Qualifikation (in der Regel einen Jugengruppenleiterausbildung) mit sich bringt.
Ob "c)" ein Ausschlusskriterium ist, bin ich mir nicht mehr sicher, aber es wird in jedem Fall gern gesehen. Mit solcherlei Aufsichtspersonen werden dann auch Kinder-und Jugendzeltlager, Freizeiten und die berühmten FARMION e.V. (tm) Cons betrieben.
Hi Leute,
hi jugendliche,
hi Kinder??? Na ja kann ja sein.
ergänzend zu den o.a. angeführten Dingen noch mal ein paar infos.
Die Eltern (Personensorgeberechtigte) haben die Möglichkeit einen volljährigen Erziehungsberechtigten zu bevollmächtigen die Aufsichtspflicht für ihr Kind zu übernehmen. Dieser ist dann tatsächlich für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung in der Verantwortung für den Minderjährigen.
Das Jugendschutzgesetz hat vorrangig Regelungen zum Konsum von Alkohol, Zigaretten, den falschen Medien oder sonstigen Drogen.
Einem Erziehungsberichtigten auf einem Larp würde ich auf jeden Fall empfehlen dafür zu sorgen, dass der Minderjährige gar keinen Alkohol konsumiert. In Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist es einem Minderjährigen möglich rund um die Uhr an einer Veranstaltung teilzunehmen. Ich bin gerade noch dabei zu recherchieren in wie fern man tatsächlich auf die Nachtruhe achten muß, wenn ein EB dabei ist.
Mehr infos, wenn ich mehr weiß.
Machts
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