Könnte mich jemand bitte über die genauen Bedingungen der Lehensvergabe bzw -vererbung in Camberion/Aklon aufklären?? Es gab neulich einen etwas strittigen Fall von dem Tod eines Barons dessen Cousine zwar die Mörderin ist aber noch lebt (auf der Flucht). Kann das Lehen in diesem Fall einfach wiedervergeben werden? Es ist immerhin noch ein naher Verwandter am Leben. Frauen erben nicht, oder??? Was ist wenn sie obwohl sie auf der Flucht ist und unter Anklage steht jemanden zum heiraten findet??
Ich würde mich über viele (genaue *g*) Antworten freuen.
Lehensvergabe, -vererbung
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Lehensvergabe, -vererbung
"Die Kirche ist kacken, schon klar"
Alle akloner Lehen werden vom König an seine Herzöge und in Einzelfällen als direkte Kronlehen an andere verdiente Adelige vergeben.
Für Camberion als Herzogtum Aklons gilt natürlich dasselbe Lehensrecht. Alle camberionischen Lehen werden vom Herzog an seine Fürsten und Grafen vergeben. Diesen widerum steht es frei Teile ihres Lehens an niedere Adlige zu vergeben.
Stirbt ein Lehensnehmer, so gilt bis auf ganz wenige Ausnahmen das Gesetz des Mannstammes, d.h. nur ein männlicher Erbe hat den Anspruch auf erneute Vergabe des Lehens an ihn. Der Lehensherr ist hieran aber nicht zwingend gebunden, da das Lehen mit dem Tode des Lehensnehmers zurück an ihn fällt und er damit verfahren wie es ihm beliebt. Lediglich der König ist gezwungen einLehen binnen 1 Jahres, 6 Wochen und 3 Tagen wieder zu vergeben, alle anderen Lehensherren können ein Lehen auch für sich behalten.
In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird der Lehnsherr aber dem Brauch folgen das Lehen wieder an einen männlichen Erben zu vergeben.
Existiert kein männlicher Erbe, so gibt es nur einige wenige Lehen (Kunkel- oder Weiberlehen - eines unter Hundert), die an eine weibliche Erbin vergeben werden können. Diese muss aber einen Ehemann als Lehensträger haben. In der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle wird der Lehnsherr das Lehen an einen neuen Lehnsmann vergeben, normalerweise ein männlicher Verwandter des Lehensnehmers in der Seitenlinie oder ein völlig anderer Adliger, wenn ein solcher nicht existiert. Weibliche Verwandte in der Seitenlinie (d.h. Tanten, Cousinen, etc.) erben niemals.
Ehrlose sind nicht lehensfähig, d.h. ein überführter Mörder kann ebenfalls niemals belehnt werden. Aber nicht alle Morde werden entdeckt oder aufgeklärt...
[/u]
Für Camberion als Herzogtum Aklons gilt natürlich dasselbe Lehensrecht. Alle camberionischen Lehen werden vom Herzog an seine Fürsten und Grafen vergeben. Diesen widerum steht es frei Teile ihres Lehens an niedere Adlige zu vergeben.
Stirbt ein Lehensnehmer, so gilt bis auf ganz wenige Ausnahmen das Gesetz des Mannstammes, d.h. nur ein männlicher Erbe hat den Anspruch auf erneute Vergabe des Lehens an ihn. Der Lehensherr ist hieran aber nicht zwingend gebunden, da das Lehen mit dem Tode des Lehensnehmers zurück an ihn fällt und er damit verfahren wie es ihm beliebt. Lediglich der König ist gezwungen einLehen binnen 1 Jahres, 6 Wochen und 3 Tagen wieder zu vergeben, alle anderen Lehensherren können ein Lehen auch für sich behalten.
In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird der Lehnsherr aber dem Brauch folgen das Lehen wieder an einen männlichen Erben zu vergeben.
Existiert kein männlicher Erbe, so gibt es nur einige wenige Lehen (Kunkel- oder Weiberlehen - eines unter Hundert), die an eine weibliche Erbin vergeben werden können. Diese muss aber einen Ehemann als Lehensträger haben. In der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle wird der Lehnsherr das Lehen an einen neuen Lehnsmann vergeben, normalerweise ein männlicher Verwandter des Lehensnehmers in der Seitenlinie oder ein völlig anderer Adliger, wenn ein solcher nicht existiert. Weibliche Verwandte in der Seitenlinie (d.h. Tanten, Cousinen, etc.) erben niemals.
Ehrlose sind nicht lehensfähig, d.h. ein überführter Mörder kann ebenfalls niemals belehnt werden. Aber nicht alle Morde werden entdeckt oder aufgeklärt...
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Dazu hätte ich auch eine Frage, weil ich gerne einen Adelsanwärter spielen würde, hatte im LARP noch nie zuvor einen Adeligen gespielt und würde das jetzt gerne nachholen.
Doch das soll erst Schritt für Schritt passieren und verdient werden. Ein Dilemma würde mir als Szenario einfallen:
Ritter eines Lehens in Aklon und Schwertbruder von Ultor zieht in die Kreuzzüge gegen die Shais und Al-Machials und kommt dort um's Leben.
Sein letzter Wille war, das sein einziger Sohn und auch mitlerweile einziges Kind seine Länderein übernimmt - aber erst wenn er 20 Jahre* alt wird und in der Zwischenzeit seine Frau und sein bester Freund als Vormund und Verwalter der Länderein fungieren.
Mutter stirbt an einer Krankheit und so übernimmt der Freund des Vaters die Funktion der Vormunds und Verwalters, bis der Sohn 20 wird.
Kurz bevor der Sohn 20 wird, taucht ein sythischer Adeliger, sein Onkel (der Bruder der verstorbenen Mutter auf) und macht stress. Auf einmal wird der gute Freund des Vaters tot aufgefunden und alle Beweise weisen auf den jungen Burschen als Täter hin, woraufhin dieser die Flucht ergreift.
Könnte de facto der sythische Adelige (der Bruder der verstorbenen Schwester, welche die Ehefrau des aklonischen Ritters war) nun die Länderein übernehmen, wenn der Graf, Fürst oder Herzog damit einverstanden sind, obwohl er selber nicht aus Aklon stammt?
Und falls es ihm gelingt Herr über das Gut zu werden, hat der mittellose Bursche die Möglichkeit die Länderein seines Vaters wieder an sich zu nehmen, wenn es ihm gelingt die Obrigkeit von seiner Unschuld zu überzeugen, oder diese gar zu beweisen?
* Das hohe Alter wird damit begründet, dass der Ritter sicher gehen wollte, das sein Sohn nicht nur die nötige körperliche, sondern auch die geistige Reife mitbringt, wenn er den Platz seines Vaters einnimmt, damit er ihm keine Schande bereiten würde.
Doch das soll erst Schritt für Schritt passieren und verdient werden. Ein Dilemma würde mir als Szenario einfallen:
Ritter eines Lehens in Aklon und Schwertbruder von Ultor zieht in die Kreuzzüge gegen die Shais und Al-Machials und kommt dort um's Leben.
Sein letzter Wille war, das sein einziger Sohn und auch mitlerweile einziges Kind seine Länderein übernimmt - aber erst wenn er 20 Jahre* alt wird und in der Zwischenzeit seine Frau und sein bester Freund als Vormund und Verwalter der Länderein fungieren.
Mutter stirbt an einer Krankheit und so übernimmt der Freund des Vaters die Funktion der Vormunds und Verwalters, bis der Sohn 20 wird.
Kurz bevor der Sohn 20 wird, taucht ein sythischer Adeliger, sein Onkel (der Bruder der verstorbenen Mutter auf) und macht stress. Auf einmal wird der gute Freund des Vaters tot aufgefunden und alle Beweise weisen auf den jungen Burschen als Täter hin, woraufhin dieser die Flucht ergreift.
Könnte de facto der sythische Adelige (der Bruder der verstorbenen Schwester, welche die Ehefrau des aklonischen Ritters war) nun die Länderein übernehmen, wenn der Graf, Fürst oder Herzog damit einverstanden sind, obwohl er selber nicht aus Aklon stammt?
Und falls es ihm gelingt Herr über das Gut zu werden, hat der mittellose Bursche die Möglichkeit die Länderein seines Vaters wieder an sich zu nehmen, wenn es ihm gelingt die Obrigkeit von seiner Unschuld zu überzeugen, oder diese gar zu beweisen?
* Das hohe Alter wird damit begründet, dass der Ritter sicher gehen wollte, das sein Sohn nicht nur die nötige körperliche, sondern auch die geistige Reife mitbringt, wenn er den Platz seines Vaters einnimmt, damit er ihm keine Schande bereiten würde.
Die Lehen werden vom König oder anderen untergeordneten akloner Adligen vergeben.
Warum sollte ein akloner Adliger das freigewordene Lehen (offenbar existiert ja kein erbberechtigter männlicher direkter Nachkomme - und selbst dann ist die Übergabe ja nicht zwingend) an einen dahergelaufenen Sythen geben, wo er es doch viel besser an einen aklonischen Stiefelleck... äh verdienten Veteranen verteilen kann?
Möglich ja - aber eher unwahrscheinlich, würde ich sagen.
Wie von Christian ausgeführt, hat der männliche Nachkomme sowieso kein echtes Anrecht auf den Titel, es wird meist nur so gehandhabt (wer will schon mächtigen Adel verärgern). Schuld oder Unschuld ist im Nachhinein egal. Interessant wäre es wohl, wenn der Posten wieder vakant wäre (also der sythische Onkel überführt und mehr oder weniger legal entfernt würde) vielleicht würde der "Ober"adlige dann wieder auf den alten Aspiranten einschwenken.
Warum sollte ein akloner Adliger das freigewordene Lehen (offenbar existiert ja kein erbberechtigter männlicher direkter Nachkomme - und selbst dann ist die Übergabe ja nicht zwingend) an einen dahergelaufenen Sythen geben, wo er es doch viel besser an einen aklonischen Stiefelleck... äh verdienten Veteranen verteilen kann?
Möglich ja - aber eher unwahrscheinlich, würde ich sagen.
Wie von Christian ausgeführt, hat der männliche Nachkomme sowieso kein echtes Anrecht auf den Titel, es wird meist nur so gehandhabt (wer will schon mächtigen Adel verärgern). Schuld oder Unschuld ist im Nachhinein egal. Interessant wäre es wohl, wenn der Posten wieder vakant wäre (also der sythische Onkel überführt und mehr oder weniger legal entfernt würde) vielleicht würde der "Ober"adlige dann wieder auf den alten Aspiranten einschwenken.
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- Herzog
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Hm, ich werde mir das genau überlegen und vielleicht eine Alternative wählen.
Nun aber wüsste ich gerne, wer der Herzog der Länderein westlich von Mittental in Aklon ist und ob es in der Gegend nicht auch vielleicht Fürsten, Grafen oder Barone gibt die schon gespielt werden oder zumindest auf Papier bei der Orga oder Spielern existieren.
Wenn ich mir ein kleines Rittergut westlich von Mittental erspinne, soll ich mir das erst einmal von der Orga bestätigen lassen? Ich denke schon, oder?
Außerdem würde ich gerne wissen wie der Fluß heißt, der durch Aklon-Stadt fließt und dann weiter nördlichen von Mitteltal verläuft. Auf den Karten tragen die Flüsse keine Namen.
Nun aber wüsste ich gerne, wer der Herzog der Länderein westlich von Mittental in Aklon ist und ob es in der Gegend nicht auch vielleicht Fürsten, Grafen oder Barone gibt die schon gespielt werden oder zumindest auf Papier bei der Orga oder Spielern existieren.
Wenn ich mir ein kleines Rittergut westlich von Mittental erspinne, soll ich mir das erst einmal von der Orga bestätigen lassen? Ich denke schon, oder?
Außerdem würde ich gerne wissen wie der Fluß heißt, der durch Aklon-Stadt fließt und dann weiter nördlichen von Mitteltal verläuft. Auf den Karten tragen die Flüsse keine Namen.