Sythisches Erbrecht

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Christian Wodke

Sythisches Erbrecht

Beitrag von Christian Wodke »

Sollte ein Versterbender kein Testament hinterlassen (was ungewöhnlich ist), gilt folgendes Erbrecht:

In Sythia sind in erster Linie die männlichen Verwandten erbberechtigt, wobei folgende Reihenfolge eingehalten wird:

1) männliche Geschwister des Erblassers nach Alter (Brüder)
2) männliche Nachkommen des Erblassers nach Alter (Söhne)
3) männliche Nachkommen der männlichen Geschwister des Erblassers
zuerst nach Alter des Vaters und dann nach Alter der in Frage
kommenden Erben (Neffen)
4) männliche Geschwister des Vaters nach Alter (Onkel)
5) männliche Nachkommen der Geschwister des Vaters nach Alter des
Vaters und dann nach Alter der in Frage kommenden Erben (Cousins)

Erst wenn sich hier kein Erbe findet, da alle tot, verschollen, etc. sind, sind die Frauen erbberechtigt. Hierbei ist die Reihenfolge:

1) Ehefrau des Erblassers
2) weibliche Geschwister des Erblassers (Schwester)
3) usw. siehe oben

Das Erbe beinhaltet immer das bewegliche und unbewegliche Vermögen, sprich Schiffe, Häuser, Landbesitz, Bargeld, Schmuck, Schatzbriefe, Handelskontore, Sklaven, etc.

Ein Titel, der über den "normalen" Adelstitel (Ritter, sprich Don) hinaus geht, sowie alle hieran gebundenen Ländereien, Besitztümer, etc. fällt an den Kaiser zurück und kann vom ihm neu vergeben werden. Üblicherweise ist die Bestätigung des Erben als neuen Inhaber des Titels nur eine Formsache, aber bei allem in Sythia ist auch hier das Intrigenspiel an der Tagesordnung.

Erbt ein männlicher Verwandter des Erblassers, so ist es üblich, dass der Witwe/Töchtern und ggf. auch Söhnen ausreichend finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung des Lebensstandardes überlassen werden.


Ist ein Testament vorhanden, kann der Erblasser jegliche ihm genehme Verfügung treffen. Testamente des Adels können vor dem kaiserlichen Gerichtshof angefochten werden, was in der Regel Jahre dauert. Der Ausgang ist normalerweise davon abhängig, wer dem Richter das höchste Bestechungsgeld geboten hat. Familien sind durch solche Prozesse schon komplett in den Ruin getrieben worden.
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